2. Damit bleibt streitig und zu prüfen, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 3. September 2021 (VB 177) zu Recht abgewiesen hat. 3. In der angefochtenen Verfügung vom 3. September 2021 (VB 177) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre SMAB-Gutachten vom 19. Februar 2021. Darin wurden die nachfolgenden Diagnosen gestellt (VB 166.1 S. 7):