1.2. Am 23. September 2019 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Diese aktualisierte die medizinischen und beruflichen Akten und liess die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des RAD begutachten (SMAB-Gutachten vom 19. Februar 2021). Nach durchgeführten Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 3. September 2021 und das Leistungsbegehren betreffend berufliche Massnahmen mit Verfügung vom 16. September 2021 ab.