liess, etwas zu ändern. Anlass dazu, auf die Übernahme der Kosten der Operation vom 21. Januar 2021 durch die Beschwerdegegnerin zu vertrauen, hatte die Beschwerdeführerin nach Lage der Akten nämlich – entgegen ihren (impliziten) entsprechenden Ausführungen (Beschwerde S. 4 Rz. 6) – nicht. Ausweislich der Akten erkundigte sich die Beschwerdeführerin am 15. Januar 2021 per E-Mail bei der Beschwerdegegnerin, ob diese die Kosten der Operation vom 21. Januar 2021 übernehmen werde.