Es handle sich um eine vorübergehende Verschlimmerung eines degenerativ bedingten Vorzustandes mit Segmentdegeneration L5/S1. Die Diskushernie sei nicht überwiegend wahrscheinlich Folge des Unfalls vom 12. November 2020. Die radikulären Symptome hätten sich nicht in dem versicherungsmedizinisch geforderten unmittelbaren zeitlichen Kausalzusammenhang mit dem Sturz manifestiert, sondern erst ab dem 9. Dezember 2020, also drei Wochen später. Die Operation (vom 21. Januar 2021) habe zur "Behandlung der Krankheit" gedient; der Status quo sine sei spätestens sechs Wochen nach dem Unfall erreicht gewesen (Vernehmlassungsbeilage [VB] 25).