2020 seitens der Beschwerdegegnerin beruht im Wesentlichen auf der Beurteilung der beratenden Ärztin Dr. med. F., Fachärztin für Physikalische Medizin und Rehabilitation. Diese führte am 3. Februar 2021 aus, die "initialen Rückenbeschwerden nach Sturz" seien überwiegend wahrscheinlich unfallkausal gewesen. Es handle sich um eine vorübergehende Verschlimmerung eines degenerativ bedingten Vorzustandes mit Segmentdegeneration L5/S1. Die Diskushernie sei nicht überwiegend wahrscheinlich Folge des Unfalls vom 12. November 2020.