1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin ist aufgrund ihrer Anstellung bei einem Alterszentrum bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert. Am 12. November 2020 rutschte sie aus, stürzte auf die rechte Körperseite und verletzte sich dabei. In der Folge erbrachte die Beschwerdegegnerin Leistungen (Heilbehandlung/Taggeld) für den fraglichen Unfall. Mit Verfügung vom 17. Februar 2021 stellte sie diese per 24. Dezember 2020 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 2. September 2021 ab.