ten sei "immer nur die Rede von einer subtotalen Ruptur", was eine Funktion nicht ausschliesse. Ferner vermische Dr. med. C. zwei verschiedene Verletzungen im Gelenk (labraler Einriss am Unterrand der Bizepssehneninsertion / subtotale Partialläsion der Supra- und Infraspinatussehne) und betrachte sie als eine Verletzung. Dies sei fachlich nicht korrekt. Beide Verletzungen seien im gleichen Gelenk, allerdings an anatomisch unterschiedlichen Orten. Weder die Supra- noch die Infraspinatussehne seien mit dem Labrum verwachsen, sodass hier keine Delamination vorliegen könne.