Dass anfänglich nur weniger starke Beschwerden aufgetreten seien, sei bei einer subtotalen Rotatorenmanschettenruptur nicht ungewöhnlich; hauptsächlich die im Verlauf auftretenden Schmerzen seien "diagnoseweisend". Eine Pseudoparalyse bestehe nur bei einem kompletten Abriss der Sehne, was beim Beschwerdeführer nicht vorgelegen habe, weshalb er den Arm habe bewegen können. Weder im Sprechstundenbericht noch im MR-Bericht werde von einem kompletten Abriss der Sehne gesprochen. Bei allen dokumentierten Berich- -6-