In der Folge anerkannte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht für dieses Ereignis. Gestützt auf die Beurteilung der beratenden Ärztin, Dr. med. C., Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 2. April 2021 teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer am 7. April 2021 mit, sie werde die Leistungen per 6. März 2021 einstellen. Nachdem der behandelnde Chefarzt Orthopädie des Spitals D. E., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, die Beschwerdegegnerin am 9. April 2021 um eine Überprüfung der Leistungspflicht gebeten hatte, nahm Dr. med.