5.2. Dem internistischen Teilgutachten lässt sich entnehmen, dass der Gutachter sowohl vom Herzinfarkt (koronare Herzkrankheit mit NSTEMI 2/2019) als auch vom Hirnschlag (Ischämie Gyrus temporalis rechts 8/2019, stumm) Kenntnis hatte (VB 374.4 S. 17). Folglich wurden die seit dem Vergleichszeitpunkt neu hinzugekommenen gesundheitlichen Beschwerden von den Gutachtern erkannt.