Dabei beurteilten die Gutachter die medizinischen Zusammenhänge sowie die medizinische Situation einleuchtend und gelangten zu einer nachvollziehbar begründeten Schlussfolgerung. Das Gutachten ist somit im Sinne vorstehender Kriterien geeignet, den Beweis für den anspruchserheblichen medizinischen Sachverhalt zu erbringen. -6- 5. 5.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, sein gesundheitlicher Zustand habe sich im Vergleich zum Jahre 2017 verschlechtert. Er habe einen Herzinfarkt und einen Hirnschlag erlitten. Zudem habe er sich einer Bypass-Operation unterzogen (vgl. Beschwerde).