1.4. Am 28. August 2018 meldete sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf eine Verschlechterung des Gesundheitszustands abermals bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Auf Empfehlung des RAD liess sie den Beschwerdeführer erneut polydisziplinär begutachten (Gutachten der PMEDA AG, Zürich [PMEDA], vom 8. April 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 7. September 2021 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.