Gestützt auf das Gutachten vom 2. Juni 2015 sowie das im Anschluss daran durchgeführte Verlaufsgutachten vom 19. April 2017 der ABI wies sie mit Verfügung vom 31. Oktober 2017 auch dieses Rentenbegehren ab. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2017.908 vom 17. Juli 2018 ab. -3-