1.3. Am 26. April 2013 (berufliche Massnahmen) respektive am 1. Oktober 2013 (Rente und berufliche Massnahmen) meldete sich der Beschwerdeführer wieder zum Leistungsbezug an. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2013 wies die Beschwerdegegnerin das Gesuch vom 26. April 2013 betreffend berufliche Massnahmen ab. Des Weiteren liess sie den Beschwerdeführer abermals durch die ABI begutachten. Gestützt auf das Gutachten vom 2. Juni 2015 sowie das im Anschluss daran durchgeführte Verlaufsgutachten vom 19. April 2017 der ABI wies sie mit Verfügung vom 31. Oktober 2017 auch dieses Rentenbegehren ab.