1.2. Am 20. Dezember 2006 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin liess den Beschwerdeführer im Rahmen ihrer Abklärungen erneut polydisziplinär begutachten (Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH [ABI], Basel, Gutachten vom 29. April 2008) und wies mit Verfügung vom 26. Juni 2008 das Rentenbegehren wiederum ab. Am 12. August 2008 meldete sich der Beschwerdeführer wieder zum Leistungsbezug an, worauf die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 5. November 2009 abermals abwies.