1. 1.1. Der 1970 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 23. September 2003 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen (unter anderem Einholen des polydisziplinären Gutachtens der MEDAS Inselspital Bern vom 2. Juni 2005) verneinte die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 30. Dezember 2005 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2006.23 vom 15. November 2006 ab.