2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: den Beschwerdeführer die Beschwerdegegnerin das Bundesamt für Gesundheit - 12 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten