1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 3. September 2021 dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin Fr. 2'034.10 zuzüglich Mahnspesen von Fr. 50.00, einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.00 und der anfallenden Betreibungskosten schuldet. 1.2. Der in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes B. (Zahlungsbefehl vom 16. Februar 2021) erhobene Rechtsvorschlag wird im Umfang von Fr. 2'034.10 zuzüglich Mahnspesen von Fr. 50.00 sowie einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.00 beseitigt. 1.3. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.