3.4.3. In der Stellungnahme vom 19. Februar 2020 auf die Interpellation 19.4447 hielt der Bundesrat betreffend die Berechnung der Anzahl Tage eines geschuldeten Spitalbeitrags fest, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe in einem Schreiben vom 7. Dezember 2011 empfohlen, den Versicherern den Beitrag pro Kalendertag in Rechnung zu stellen. Angesichts der verschiedenen möglichen Auslegungen wolle das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Situation rechtlich klären. Die kantonalen Gerichte wendeten die Regelungen unterschiedlich an, und das Bundesgericht habe sich bisher nicht zu dieser Frage geäussert.