3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin fordert vom Beschwerdeführer die Bezahlung einer Kostenbeteiligung über Fr. 2'049.10, nebst Mahnspesen von Fr. 50.00, einer Bearbeitungsgebühr von ebenfalls Fr. 50.00 sowie die Betreibungsspesen (Kosten für die Ausstellung des Zahlungsbefehls) von Fr. 73.30 (VB 1/6; VB 1.6; VB 1.7). Der Beschwerdeführer macht nicht geltend, die entsprechende Forderung beglichen zu haben. 3.2. Die Kostenbeteiligung für die Spital-Behandlung über Fr. 2'049.10 setzt sich zusammen aus dem Spitalbeitrag für fünf Tage à Fr. 15.00 (Fr. 75.00), Fr. 1'968.55 aus noch offener Jahresfranchise sowie Fr. 5.55 Selbstbehalt (VB 1.2).