1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 1. September 2021 aufgehoben und dem Beschwerdeführer eine vom 1. Juni 2019 bis am 31. August 2020 befristete ganze Invalidenrente zugesprochen. - 14 - 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 750.00 zu bezahlen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreterin; 2-fach) die Beschwerdegegnerin die Beigeladene das Bundesamt für Sozialversicherungen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten