5.4.2. Der Beschwerdeführer berichtete Dr. med. C. im Rahmen der Befragung von seiner Schlafstörung und seinem THC-Konsum "zur Schlafregulation" (vgl. VB 86 S. 7 ff.). Der Gutachter hielt unter dem Titel "Psychiatrischer Befund" dazu fest, dass der Beschwerdeführer eine chronische schwere Schlafstörung mit morgendlichen Anlaufschwierigkeiten und Tagesmüdigkeit beklage, in der Begutachtungssituation jedoch keine sichtbaren Ermüdungszeichen zu erkennen gewesen seien (vgl. VB 86 S. 11).