2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 1. September 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 4. Oktober 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 01.09.2021 aufzuheben. 2. Es seien dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen zu gewähren. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zur weiteren fachärztlichen Abklärung und anschliessenden Neuverfügung zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer."