1. Der 1992 geborene Beschwerdeführer, zuletzt als Dachdecker tätig gewesen, meldete sich am 12. Januar 2018 aufgrund von psychischen Problemen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese gewährte ihm daraufhin berufliche Massnahmen in Form einer beruflichen Abklärung und eines Coachings. Nach Scheitern der beruflichen Integration holte die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) bei Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, R., ein psychiatrisches Gutachten ein (Gutachten vom 15. Juni 2020).