5. 5.1. Zusammenfassend trifft es zwar zu, dass von medizinischer Seite verschiedene Ursachen für die Beschwerden in Erwägung gezogen wurden. Diese wurden in der Folge jedoch geprüft und als nicht oder nicht im Umfang der geklagten Beschwerden ursächlich befunden. Kreisarzt und behandelnder Arzt kamen vor diesem Hintergrund übereinstimmend zum Schluss, dass -6-