Somit bleibe nur noch die Möglichkeit eines subakromialen Impingements übrig. Hier wäre allenfalls eine erneute Schulterarthroskopie mit Entfernung von störendem Nahtmaterial eine Option, was der Beschwerdeführer aber zurzeit nicht wünsche (VB 100). Schliesslich hielt Dr. med. G. mit Bericht vom 16. Juni 2021 fest, er sehe keine Möglichkeit mehr, die Situation des Beschwerdeführers mittels Therapie zu verbessern. Weder konservative noch operative Massnahmen würden in diesem Fall eine Verbesserung bringen. Er könne den Beschwerdeführer nur mit einem Schreiben vertrösten, dass er nur für leichte Arbeiten einsetzbar sei gemäss Beurteilung des Kreisarztes (VB 186).