4.3. In Beurteilung der gesamten medizinischen Sachlage führte Dr. med. G. am 21. Oktober 2020 aus, im letzten halben Jahr habe der Beschwerdeführer keinerlei Fortschritte mehr gemacht. Die intakte Rotatorenmanschette und die unauffällige Neurologie seien nicht verantwortlich für die eingeschränkte Funktion. Die einmalig durchgeführte intraartikuläre Infiltration habe zu keinem Zeitpunkt eine Schmerzreduktion gebracht. Er habe aktuell auch nicht den Eindruck, dass eine Kapsulitis eine Rolle spiele. Somit bleibe nur noch die Möglichkeit eines subakromialen Impingements übrig.