Da der linke Arm gemäss den Angaben des Beschwerdeführers aber wieder regelmässig für Tätigkeiten eingesetzt werde, jedoch nur für leichte Gewichte, könnten daraus keine klaren Hinweise für eine Aggravation abgleitet werden. In einer leichten bis mittelschweren Tätigkeit ohne regelmässiges Besteigen von Leitern und Gerüsten, ohne regelmässiges Heben und Tragen von Lasten über Brusthöhe, wobei Gewichte über 15 kg nur noch körpernah getragen und schwere Gewichte nur bis Gürtelhöhe angehoben werden sollten, sowie unter Vermeidung von Arbeiten an stark vibrierenden Geräten und regelmässiger axialer Krafteinwirkung bei gestrecktem Arm (z.B. Halten und Stossen von Ge-