Nicht ganz konklusiv seien die ausgeprägte Handbeschwielung und die fehlende Hypotrophie der Muskulatur der linken Schulter und des linken Armes. Da der linke Arm gemäss den Angaben des Beschwerdeführers aber wieder regelmässig für Tätigkeiten eingesetzt werde, jedoch nur für leichte Gewichte, könnten daraus keine klaren Hinweise für eine Aggravation abgleitet werden.