3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in ihrer Beurteilung im Wesentlichen auf den kreisärztlichen Bericht von Dr. med. C., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 14. Dezember 2020 über die persönliche Untersuchung des Beschwerdeführers vom 9. Dezember 2020. Er stellte die Diagnosen einer Schulterkontusion links mit Rotatorenmanschettenläsion am 2. Oktober 2019 sowie einer leichten -4-