1. Der 1976 geborene und bei der Beschwerdegegnerin unfallversicherte Beschwerdeführer stürzte am 2. Oktober 2019 von einer Ladebrücke rund zwei Meter zu Boden und zog sich dabei unter anderem eine Rotatorenmanschettenruptur der Supraspinatussehne und der Subscapularissehne links zu. Die Beschwerdegegnerin übernahm in der Folge die gesetzlichen Leistungen. Nach erfolgter Schulteroperation, mehrwöchigem Aufenthalt in der Rehaklinik B. sowie einer kreisärztlichen Untersuchung schloss die Beschwerdegegnerin den Fall mit Mitteilungen vom 15. Januar 2021 ab und stellte die Taggeldleistungen per 28. Februar 2021 ein.