Würden die laufenden Beiträge bei der Berechnung des Notbedarfs (im Ergebnis) auch noch als Ausgaben anerkannt, würden diese dadurch rechnerisch gleichsam doppelt berücksichtigt. Was ausserdem die Akontozahlungen für die Beiträge 2021 (Fr. 240.35 pro Monat; vgl. Beschwerdebeilage) anbelangt, würde selbst bei deren Anrechnung als Ausgaben noch ein monatlicher Einnahmeüberschuss von Fr. 194.70 resultieren.