O., N. 9 zu Art. 11 AHVG). Bei Liegenschaften ist indessen immer auch zu prüfen, ob mit Blick auf die aktuelle Wirtschaftslage ein Verkauf einen genügenden Gewinn erwarten lässt (Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts [EVG] H 16/02 vom 8. Januar 2003 E. 3.2). Der Beschwerdeführer hat seine Liegenschaft bei deren Erwerb im Januar 2021 mit 80 % belehnt (Kaufpreis: Fr. 665'000.00, Hypothek: Fr. 532'000.00 [vgl. VB 85, VB 92, VB 93]). Dass er diese Hypothek erhöhen könnte, erscheint zwar unter diesen Umständen fraglich, doch -7-