2. 2.1. Mit Eingabe vom 29. September 2021 erhob der Beschwerdeführer gegen den Einspracheentscheid vom 3. September 2021 fristgerecht Beschwerde und beantragte eine Herabsetzung der für die Jahre 2018 und 2019 in Rechnung gestellten Beiträge "um 50%" sowie deren Abzahlung "in 18 Monatsraten". 2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: