1. 1.1. Der 1988 geborene Beschwerdeführer ist seit April 2018 bei der Beschwerdegegnerin als Selbständigerwerbender angeschlossen. Mit Verfügung vom 11. November 2020 setzte diese die persönlichen AHV/IV/EO-Bei- träge für die Beitragsperiode 2018 (April bis Dezember) auf Fr. 10'183.15 fest, einschliesslich Verwaltungskosten und Verzugszinsen. Mit Schreiben vom 17. November 2020 stellte der Beschwerdeführer ein Gesuch um Erlass oder Herabsetzung der Beiträge für das Jahr 2018. Dieses Gesuch wurde von der Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 22. Januar 2021 abgewiesen, nachdem der Beschwerdeführer ihrer Aufforderung vom 24. November 2020 zur Einreichung von ergänzenden Unterlagen nicht