VB 61 S. 4). Am 10. März 2021 nahm Dr. med. D. im Rahmen eines operativen Eingriffs eine Karpaltunnelspaltung links vor (VB 64 S. 3). In seinem Bericht vom 1. Mai 2021 hielt er fest, der Beschwerdeführer habe sich mit dem Bild eines schnellenden Ringfingers vorgestellt gehabt, welcher am 21. Oktober 2020 von ihm operiert worden sei. Zusätzlich habe der Beschwerdeführer ihn später dann wegen eines Karpaltunnelsyndroms links konsultiert. Ein Unfall sei ihm nicht bekannt und eine Berufserkrankung sei für ihn nicht nachvollziehbar (VB 62 S. 4).