10. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 28. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. 2.3. Mit Replik vom 25. Februar 2022 und Duplik vom 9. März 2022 hielten die Parteien an den gestellten Anträgen fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: