6. Insbesondere sei eine möglichst hohe Integritätsentschädigung zu leisten. 7. Dem Beschwerdeführer sei das Rückfallmelderecht und das Recht Spätfolgen geltend zu machen, zu gewähren. 8. Vor Festlegung der Höhe der Taggelder, der Invalidenrente und der Integritätsentschädigung sei das Abklärungsresultat dem Beschwerdeführer zu unterbreiten, damit er die Höhe der Taggelder, der Invalidenrente und der Integritätsentschädigung spezifizieren kann. -3- 9. Es sei ein doppelter Rechtsschriftenwechsel durchzuführen.