2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 2. September 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. Oktober 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einsprache-Entscheid der Beschwerdegegnerin vom 02.09.2021 (26.82596.20.4) sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer seien sämtliche möglichen gesetzlichen Leistungen ab dem frühest möglichen Zeitpunkt zuzusprechen. 3. Insbesondere seien Heil- und Transportkosten zu leisten. 4. Insbesondere sei ein möglichst hohes Taggeld zu leisten. 5. Insbesondere sei eine möglichst hohe Invalidenrente zu leisten.