Dennoch kommt Dr. med. B. bei der zusammenfassenden Begründung der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit zum Schluss, diese sei durch die eingeschränkte körperliche Belastbarkeit bei Vorhofflimmern begründet. Bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit hält Dr. med. B. gar fest, dass die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit (einzig) auf die verminderte körperliche Leistungsfähigkeit durch das Vorhofflimmern zurückzuführen sei (VB 60 S. 4).