In seiner Beurteilung vom 25. Mai 2020 nimmt Dr. med. B. jedoch nur zur Arbeits- und Erwerbsfähigkeit ab 17. April 2020 bzw. 6 Wochen nach der Schulteroperation vom 3. Februar 2020 Stellung (VB 60 S. 4). Auch seinen nachfolgenden Einschätzungen vom 26. Februar 2021 (VB 68 S. 2 ff.) und vom 6. Mai 2021 (VB 81 S. 2 ff.) lassen sich keine Angaben hinsichtlich der Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Arbeitsund Erwerbsfähigkeit im rechtserheblichen Zeitraum entnehmen.