Schliesslich stamme die vom RAD-Arzt zitierte Arbeitsfähigkeitsbeurteilung von Dr. med. C. – welche lediglich als Prognose für den Zeitraum nach Abschluss der kardialen Behandlung in adaptierter Tätigkeit ausgesprochen worden sei – aus dem Jahr 2018 (VB 60 S. 3 und VB 24 S. 2). Seither habe jedoch eine Verschlechterung in Bezug auf die ophthalmologischen Beschwerden stattgefunden, weshalb diese Einschätzung nicht mehr aktuell sei (Beschwerde S. 5 f.). Eine Augenoperation sei aufgrund der beidseitigen Schwellung der Netzhaut bis auf unbestimmte Zeit nicht möglich (Beschwerde S. 8).