Diese Einschätzung bestätigte Dr. med. B. in seiner Beurteilung vom 26. Februar 2021, wobei zusätzlich die Diagnosen einer koronaren 1-Asterkrankung, einer diabetischen Retinopathie mit diabetischem Makulaödem, einer cataracta incipiens und eines Astigmatismus inversus berücksichtigt wurden. Diese Beschwerden seien entweder nicht dauerhaft oder wesentlich genug, um die Arbeitsfähigkeit weitergehend einzuschränken. Allerdings seien zusätzlich zu den bekannten Einschränkungen nur noch Tätigkeiten ohne spezielle Anforderungen an das Sehvermögen möglich (VB 68 S. 2). Dem Bericht von Dr. med.