Die Polyneuropathie führe dazu, dass dem Beschwerdeführer das Besteigen von Leitern und Gerüsten nicht möglich sei. Die arterielle Hypertonie sowie die Schulterbeschwerden seien behandelbar bzw. bereits behandelt worden und ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 60 S. 3). Sowohl in angepasster, als auch in der angestammten Tätigkeit sei 6 Wochen nach erfolgter Schulteroperation vom 3. Februar 2020, also ab dem 17. April 2020, von einer Arbeitsfähigkeit im Umfang von 70 % auszugehen (VB 60 S. 4). Diese Einschätzung bestätigte Dr. med.