Aufgrund der Polyneuropathie sei eine gehende und stehende Tätigkeit nicht möglich. In einer angepassten, körperlich leichten, überwiegend sitzenden Tätigkeit ohne langes Stehen und Gehen sowie ohne besondere Ansprüche an die Feinmotorik bestehe eine Arbeitsfähigkeit im Umfang von 70 %. Aufgrund der kardialen Beschwerden sei eine schwere Arbeit nicht möglich und aufgrund des Diabetes könne keine Tätigkeit mit Fremd- oder Eigengefährdung ausgeübt werden. Die Polyneuropathie führe dazu, dass dem Beschwerdeführer das Besteigen von Leitern und Gerüsten nicht möglich sei.