2.4. Med. pract. D. hielt in seiner psychiatrisch konsiliarischen Aktenbeurteilung vom 19. August 2021 fest, es sei im vorliegenden Fall nicht eine frei flottierende Angst beschrieben und es seien nicht genügend der wesentlichen Beschwerden (wie ständige Nervosität, Zittern, Muskelspannung, Schwitzen, Benommenheit, Herzklopfen, Schwindelgefühle oder Oberbauchbeschwerden) im Vordergrund, um von einer Generalisierten Angststörung auszugehen. Ferner würden andere Erklärungen für gewisse Sorgen und Ängste bestehen und diese seien vor allem auf die berufliche Situation bezogen und nach jahrelanger Abwesenheit vom Arbeitsmarkt durchaus auch realitätsbezogen und nicht irrational.