Ab dem Operationszeitpunkt habe wieder volle Arbeitsunfähigkeit bestanden, zwischenzeitlich auch aus psychiatrischen Gründen. Ab dem 15. August 2019 habe medizinisch theoretisch wieder eine 50%ige Arbeitsfähigkeit als Schreiner oder als Arbeitsagoge bestanden mit der Möglichkeit zur Steigerung des Pensums bis Ende 2019 auf ca. 80 bis 100 %. Die Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit entspreche der Arbeitsfähigkeit in angestammter Tätigkeit. "Mit dem Unfall" bestehe ein Gesundheitsschaden mit Krankheitswert, der eine länger dauernde, aber keine bleibende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründe. Psychiatrisch führend sei die Suchtproblematik. Damit sei kein dauerhafter psychi-