Er führte aus, versicherungsmedizinisch sei aus somatischer Sicht (Unfall, Schlafapnoe) eine längerdauernde Arbeitsunfähigkeit plausibel. Unfallbedingt sei eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit vom 5. Januar bis 11. April 2017 und eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit vom 12. April bis zum 11. Juli 2017 nachvollziehbar. Unklar sei der Zeitraum vom 12. Juli bis zur Operation am 6. September 2017. Ab dem Operationszeitpunkt habe wieder volle Arbeitsunfähigkeit bestanden, zwischenzeitlich auch aus psychiatrischen Gründen.