2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. August 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. September 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte sinngemäss den Antrag, die Verfügung vom 27. August 2021 sei aufzuheben und es seien weitere Abklärungen vorzunehmen. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.