1.2. Am 17. Juni 2019 meldete sich der zu diesem Zeitpunkt zuletzt als Arbeitsagoge tätig gewesene Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte medizinische und berufliche Abklärungen und holte die Akten der Unfallversicherung ein. Nach Rücksprachen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 27. August 2021 ab.